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Anpassung unserer Preislisten zum 01.01.2024

Zum 01.01.2024 werden thermisch verwertete Abfallströme fossilen Ursprungs in den Zertifikatshandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) aufgenommen und die Brennstoffe werden abhängig von ihrem fossilen Anteil mit einer CO2 Abgabe belegt.
Zusätzlich kommt es zu einer drastischen Erhöhung der Mautgebühren, was zu erhöhten Transportkosten führt. Daher ist es für uns unumgänglich, unsere Preislisten bei den nichtmineralischen Abfällen zum 01.01.2024 anzupassen.

Neben der am 01.08.2023 eingeführten Ersatzbaustoffverordnung, trat auch die LAGA-Mitteilung M23 per Erlass in NRW in Kraft. Dies führt zu wesentlich engmaschigeren Prüfungen von potenziellen Asbestbelastungen.

Vor Annahme von gemischtem Bauschutt (z.B. Estrich, Fliesen, Putze) benötigen wir den Nachweis, dass das Bauwerk nach dem 31.10.1993 erstellt wurde; bei älteren Bauwerken ist die Bestätigung einer Asbestsanierung oder ein negativer Befund einer Asbestanalyse erforderlich. Ansonsten bestehen ein allgemeiner Asbestverdacht und wir müssen uns eine Abweisung vorbehalten.
Sortenreine Chargen bestehend aus Pflastersteinen, KS-Steinen, Ziegelsteinen und Dachziegeln bleiben davon ausgenommen.

Gemischter Bauschutt mit Anteilen von Estrich, Fliesen, Putzen und Spachtelmassen kann zukünftig nicht mehr ohne Weiteres dem Recyclingprozess zugeführt werden. Aufgrund von zusätzlicher Separierung und etwaiger Entsorgung kommt es bei diesen mineralischen Abfällen zu einer unvermeidlichen Preiserhöhung.

Alle bisherigen Preislisten verlieren ihre Gültigkeit.

 


 

Qualitätssicherung von Recycling-Baustoffen

Als eines der ersten Unternehmen nach Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung hat die BHR am 09.08.2023 den Eignungsnachweis nach § 5 der EBV für das RC 0-45 erhalten. Die Erstprüfung und Betriebsbeurteilung wurden erfolgreich absolviert, sodass im Testat ebenfalls die bautechnische Verwendung gem. TL als STS/FSS bestätigt wurde. Dieses steht unter Downloads/Prüfungszeugnisse zur Verfügung.

Die Grenzwerte RC1 wurden eingehalten und in den nächsten Monaten erfolgt ausschließlich der Verkauf dieser Qualität.
Die Zertifizierung der einzelnen Körnungen (0-8, 10-45, 45-120 mm) ist derzeit noch in Prüfung.

 


 

Neue gesetzliche Regelungen für Recycling-Baustoffe

Zum 01.08.2023 tritt die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) bundesweit in Kraft. Die EBV regelt die Anforderungen an die Herstellung von mineralischen Ersatzbaustoffen sowie die Annahme von mineralischen Abfällen. Alle bisherigen Regelungen, wie der seit 09.10.2001 in NRW gültige Runderlass (RdErl.), verlieren damit ihre Gültigkeit.

Trotz erhöhter Anforderungen an die Fremd- und Eigenüberwachung (WPK) bleiben die Preise stabil. Beim RC-Schotter 0/45 beschränkt sich unser Angebot auf eine Qualität, die den bisherigen Anforderungen STS / FSS gem. ZTV SoB-StB entspricht. Die geänderten Rahmenbedingungen können Sie den neuen Preislisten unter Downloads entnehmen.

Die Grenzwerte für die Herstellung von mineralischen Ersatzbaustoffen der Güteklasse RC-1 sowie die Überwachungswerte (Feststoffwerte) für RC-Baustoffe gem. EBV sind bei der Anlieferung mineralischer Abfälle einzuhalten und bei größeren Mengen durch entsprechende Deklarationsanalysen zu dokumentieren. Die Anforderungen für die Verwendung und den Einsatz von Recyclingbaustoffen gemäß EBV sind zu beachten.

Die wichtigsten Informationen zur EBV können Sie dem Flyer entnehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.



Die Ersatzbaustoffverordnung



EBV-Flyer


 


 

Unser Instagram Channel

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Inspektion und Zertifizierung der Produktion sowie der werkseigenen Produktionskontrolle

Seit Jahren arbeitet die BHR GmbH mit dem Baustoffüberwachungs- und Zertifizierungsverband (BÜV-NW) erfolgreich zusammen. Durch ständige Verbesserungen im Bereich der Überwachung und des Qualitätsmanagements ist es gelungen, die nächste Qualitätsstufe für unsere Produkte zu erreichen.

Am 17. Januar 2022 erhielt die BHR GmbH das CE-Zertifikat für den RCL Schotter 0-45 STS/FSS. Diese Gesteinskörnung ist geeignet für ungebundene und hydraulisch gebundene Gemische im Straßen – und Ingenieurbau.

 

CE-Zertifikat

 


 

Umzug in neues Verwaltungsgebäude

Wir haben auf unserem Areal ein modernes Verwaltungsgebäude errichten lassen.

Nun war es soweit! Am 01. Juni 2021 haben wir das neue Gebäude mit den modernen Räumlichkeiten bezogen.

In der Bildergalerie am Ende der Seite finden Sie Fotos zum aktuellen Baufortschritt.

Nun können wir Ihnen in der Bildergalerie auch schon einige Innenansichten präsentieren.

 

BHR GmbH

Am Weiweg 13
52146 Würselen  

Tel.: +49 (0)2405 4 13 14-0
Fax: +49 (0)2405 4 13 14-9

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